Rettungsweg aus Stahl in Duisburger Schule, geplant und umgesetzt von der Edelstahlschlosserei Nappenfeld aus Mühlheim

Paragraph 33 der Bauordnung NRW schreibt einen ersten und zweiten Rettungsweg vor. Dort heißt es: „Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum … müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein.“ Und weiter in Absatz 2: „Für Nutzungseinheiten…, die nicht zu ebener Erde liegen, muss der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führen. Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein.“ Gerade der zweite Rettungsweg stellt Architekten und Planer oftmals vor Herausforderungen.

In Duisburg hat die Bauschlosserei Nappenfeld für ein älteres Schulgebäude einen zweiten Rettungsweg geschaffen, dem eine einfache, aber geniale Idee zugrunde liegt: Über eine verzinkte Stahlkonstruktion werden die beiden höheren Gebäude der Schule auf direktem Wege durch eine acht Meter lange Brücke miteinander verbunden.

Mehr Referenzen der Schlosserei Nappenfeld zum Thema Rettungswege und Feuerschutztreppen finden Sie hier.